Die Ampel

In meinem heutigen Blogeintrag möchte ich mich einmal nicht einem oder mehreren Fahrgästen widmen, sondern einer schnöden, zumeist guten, technischen Einrichtung: einer Ampel. Genauer gesagt, den Fussgängerampeln der Stadt Reinbek. Ich könnte mir vorstellen, daß entsprechend verfasste Kommentare eifriger Verfechter von solchen Verkehrslichtern folgen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß sie mich in meiner täglichen Arbeit großteils ziemlich nerven.

Zu den schon vorhandenen Kreuzungsamplen gibt es in Reinbek weitere 6 Fußgängerampeln (meine mitlesenden Kollegen mögen mich korrigieren, wenn ich eine vergessen habe), deren Sinn an sich ich nicht in Frage stellen möchte. Eher z.B. ihre Betriebszeiten. Im Grunde könnten alle 6 in der Zeit zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens abgeschalten werden. Wer um diese Zeiten in Reinbek die Straßen überqueren möchte, kann dies auch ohne solche Lichtzeichen tun, ohne Gefahr zu laufen, überfahren zu werden. Meistens reichen ein kurzer Blick nach links und rechts, selten braucht man noch weitere Zeit zu warten, um ein Auto vorbei fahren zu lassen.

In den letzten Jahren habe ich in Nachtschichten erlebt, wie Leute nachts um 2 Uhr noch den Knopf drückten. Ich frage mich oft, ob solche Menschen ein krankhaftes Sicherheitsbedürfnis oder völlig den Verstand Zuhause abgegeben haben?

Fußgängeramplen mögen den Nutzern, im Vergleich zum Zebrastreifen, ein subjektiv höheres Sicherheitsgefühl geben. Sie haben aber auch mehrere große Nachteile. Zum einen halten sie den fließenden Verkehr immer gleich lange auf, egal wieviele Personen die Straße überqueren. Ein Zebrastreifen erlaubt es den Autofahrern, nach Überquerung unmittelbar weiter zu fahren.

Zum anderen provozieren zuviele Fußgängerampeln auf Dauer sehr viele Autofahrer, noch bei Gelb Gas zu geben und kurz vor der Grünphase des Fußgängers an diesem vorbei zu rauschen. Ich habe es selbst oft beobachtet und - da möchte ich ehrlich sein - auch schon praktiziert. Irgendwann, nach dem 7. oder 8. mal anhalten, ist die Geduld erschöpft.

Um kurz eines klar zu stellen: wenn ich an einer solchen Anlage beim näher kommen Kinder oder alte Menschen sehe, fällt der kurzzeitig aufkommende Unmut auch bei mir in sich zusammen. Das sind 2 Gruppen, denen ich uneingeschränkt zubillige den Knopf zu drücken, auch bei geringem Verkehr. Keine Frage.

Nun ereignete sich gestern eine Ironie des Schicksals in der Reinbeker Bahnhofstraße. Eine offenbar ältere Dame am Steuer ihres Auto verlor die Kontrolle über selbiges und machte aus meiner "Lieblingsampel" einen Haufen SCHROTT!



Wo die Ironie liegt? In der Tatsache, daß eine Vertreterin der Altersgruppe, die diese Ampeln am meisten nutzen, sie "im vorbeifahren" zerlegt hat..--))!!

Wie ich im Kollegenkreis feststellen konnte, war die Trauer über die ausgefallene Ampel sehr gering und wir alle freuten uns wohl schon über ein paar Schichten mit flüssigerem Verkehr und weniger Rückstau auf der Bahnhofstraße.

Falsch gedacht. Man kann ja der Stadt Reinbek in Verkehrsfragen einiges vorhalten, z.B. daß witterungsbedingte Schlaglöcher erst nach mehreren harten Wintern notdürftig mit etwas Teer gefüllt werden. Oder daß sie es nicht schafft, beim Bau eines Regenwasser-Auffangbeckens ein wenig Druck auszüben und dadurch die Bauzeit zu verkürzen (wir lebten 1,5 Jahre und länger mit einer Dauerbaustelle und den damit verbundenen Verkehrsbehinderungen).

Aber wenn es darum geht, den (aus Autofahrersicht) größten Stauproduzierer zu ersetzen, dann ist man dort im Bauamt fast mit Lichtgeschwindigkeitz zu Gange...:



So sah es heute um 16.00 Uhr dort wieder aus.

Vielleicht sollte man eine "Senioren-Flash-Mob" an Reinbek´s Fußgängerampeln via Facebook organisieren..--))??

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Kommentare

  1. Hier kommt ein Trost lieber Marco. Hier in HH hat es auch ganz viele unsinnige Ampeln. Und wenn man Behörden nicht will, genau dann, dann sind sie am schnellsten.

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  2. Bei uns im Dorf (in England ;)) haben wir eine Fußgängerampel, die ist vielleicht 8 Sekunden auf rot für die Autos, wenn gedrückt wurde, und schaltet dann auf gelbes Blinken um für eine halbe Minute oder so. Da können die Autofahrer dann sehen, ob noch Leute die Strasse überqueren, oder es nur einer wahr, und dann "eher" losfahren. Übrigens zu jeder Uhrzeit läuft das so!

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  3. Ist es nicht so, dass man die Ampel als Fußgänger benutzen muss, wenn sie denn da steht und eingeschaltet ist?

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  4. Nicht falsch verstehen, aber genau auf eine solche Frage, bzw. einen solchen Kommentar habe ich gewartet..--)) Ich will dir in 2 Teilen antworten.
    Zum einen ist mir nicht bekannt, daß in der StVO eine Verpflichtung besteht, für das Überqueren einer Straße eine Ampel zu benutzen. In der Realität ist das auch schwer durchzusetzen. Ausserdem, wie weit sollte eine solche Verpflichtung räumlich gelten? Etwas 100 m vor und nach der Ampel? Oder 200 m? Wenn eine Straße 500 m lang ist, soll ich dann ein paar hundert Meter zu Fuß gehen, nur um die Ampel zu nutzen?
    Zum anderen ist es mit einer etwaigen Pflicht eine ähnliche Sache, wie mit der Mindesthaltbarkeistdatum (MHD) einer Butter. Man SOLLTE sie nach Ablauf nicht mehr essen, aber (fast) jeder von uns ist mit einem Verstand und einem guten Urteilsvermögen ausgestattet und kann somit SELBST entscheiden und abwägen, ob er die Butter 2 später noch isst - oder nicht.
    So ist es auch mit den Ampeln. Jeder sollte seinen Verstand befragen, ob er die Ampel benötigt oder eben nicht. Ich gehe selbst oft in Reinbek auch zu Fuß. Es ist nie ein Problem, die Straßen zu queren, ohne den "Knopf" zu drücken und den Verkehr zum stehen zu bringen.

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  5. Allerdings ist es so: wenn ich an dieser Stelle die Straße überqueren möchte, _muß_ ich die Ampel nutzen. Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Geld kostet. Und meist sind die Blaugekleideten immer dann in der Nähe, wenn man es nicht vermutet ...

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  6. Ein klares JEIN ist die Antwort. (Marco, da liegst du haarscharf daneben.) §25 StVO verlangt, daß man einen Überweg oder Fußgängerampel benützt, "wenn die Verkehrssituation es erfordert". Was nachts auf leerer Straße eigentlich nicht der Fall ist.
    Allerdings stellen sich die Haftpflichtversicherungen der Autofahrer gern quer, wenn mal was passiert, weil "der Fußgänger Mitschuld hat, der hat ja nicht die Ampel benützt". Und die Gerichte geben dem meist statt, denn wenn er die Ampel genützt hätte, wäre der Unfall wahrscheinlich nicht passiert...
    Die Rechtsprechung - und in Deutschland, anders als in Frankreich, ist es die Jurisprudenz, die die Auslegung der Gesetze festlegt - hat sich mittlerweile m.W. darauf "geeinigt", daß es zumutbar und darum quasi Pflicht ist, die Überwege und Ampeleinrichtungen zu benutzen, wenn man weniger als etwa 50 Meter davon entfernt ist.
    (Das Beispiel mit der Butter wird wohl keine juristische Schule machen; Gesetze und deren Auswirkungen in Form von Verkehrsampeln sind nun mal gerade nicht dazu da, daß jeder mal überlegt, ob es ihm sinnvoll erscheint oder nicht, sich daran zu halten. Da hat die Gesellschaft Vorrecht über den Einzelnen.)

    Ednong hat auch recht: wenn man an der Ampel über die Straße geht, muß man auch auf grün warten, sonst verstößt man gegen das Gesetz. Muß man halt woanders queren.

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